Die Unternehmensformen von Flughäfen befinden sich im Wandel. Seit Beginn der 1970er Jahre gab es ausgehend vom amerikanischen Binnenmarkt einen Abbau der Beschränkungen im Luftverkehr. Dieser Wandel war eine Reaktion auf die veränderten Marktbedingungen. Dem amerikanischen Beispiel folgten Märkte wie Kanada, Japan, Australien und Neuseeland. In Westeuropa begann die Liberalisierung des Luftverkehrsmarktes in den 1980er Jahren. Zuvor waren in diesem durch verschiedene bilaterale Abkommen die Preise, Provisionen und Markteintritte festlegt. Durch die Abkommen wurde unter anderem der Preiswettbewerb zwischen den Fluggesellschaften untersagt. So war es den Flughäfen möglich, Preissteigerungen an die Fluggesellschaften und letztlich an die Passagiere weiterzugeben. Der Anlass zur Kostensenkung entfiel und führte zur Wahrnehmung von Flughäfen als eine Art öffentliche Verwaltung und nicht als Wirtschaftsunternehmen. Die durch die Liberalisierung des Luftverkehrs hervorgerufenen Veränderungen betreffen auch die Flughäfen. Kommerzialisierung, Privatisierung sowie Diversifikation der Flughafeneigentümer sind die Entwicklungen in diesem Sektor. So entstehen kommerziell betriebene Unternehmen mit einem entsprechenden Managementdenken. Außerdem werden immer mehr Flughäfen auf verschieden Arten privatisiert. Während im Jahr 2010 lediglich 9% der Flughäfen in der EU in privatem Besitz und 13% sowohl öffentliche als auch private Besitzer hatten, waren 2016 bereits 15,8% der Flughäfen in privatem und 25,2% in einem gemischten Besitzverhältnis.

- Typ 1: Öffentliche Hand (Bund und Länder)

Der Betrieb und der Aufbau von Flughäfen wurden traditionell als Aufgaben des States in Verbindung mit einer hohen strategischen und militärischen Bedeutung betrachtet. Dementsprechend erfolgt auch heute noch in vielen Ländern die Leitung mittels einer zivilien Luftfahrtbehörde oder einer Flughafenadministration. Viele dieser Flughäfen erweisen sich aber nicht als profitabel, so dass sie auf Subventionen der öffentlichen Hand zur Deckung ihrer Kosten angewiesen sind.

- Typ 2: Dezentrale öffentliche Gebietskörperschaften (Länder, Städte, Gemeinden)

Die zweite Variante der möglichen Unternehmensformen ist größtenteils in den USA, in Deutschland und Frankreich zu finden. Bei dieser Form kommt es zu einer Aufteilung des Eigentums des Flughafens zwischen den beteiligten Ländern, Städten und Gemeinden, welche auch für die Gewährleistung des Betriebes verantwortlich sind. Die wirtschaftliche Entwicklung einer Region steht dabei im Vordergrund. Ein Nachteil der sich bei dieser Unternehmensform ergeben könnte, liegt im möglichen Mitspracherecht der öffentlichen Hand in Bezug auf das Management und den Betrieb. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Einrichtung einer gemeinsamen Flughafenbehörde mehrerer Gebietskörperschaften. Als gesamtstaatliche Behörde zu Beaufsichtigung der Verkehrsflughäfen fungiert die Federal Aviation Administration (FAA).

- Typ 3: Öffentliche Hand und privates Management

Eine weitere Alternative stellt der Typ 3 dar welcher im Gegensatzu zu den öffentlichen Unternehmensformen eine stärkere unternehmerische Entscheidungsfreiheit ermöglicht. Dabei werden die Flughäfen unter anderem in orm einer AG oder einer Gesellscahft mit beschänkter Haftung geführt. Der einfluss der öffentlichen Hand bleibt jedoch bestehen. Vorreiter ist die Bitisch Airports Authority (BAA), welche 1966 als erste nationale Flughafenbehörde gegründet wurde.

Typ 4: Öffentliche Hand und Privat

Zur Kompensation sinkender Haushaltskassen wird seit Mitte der 180er Jahre die vermehrte Einbindung des privaten Sektors in die Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen an Flughäfen notwendig. Dabei handelt es sich sowohl um private als auch öffentliche Aktionäre. Erstmalig wurden in Deutschland 1997 Anteile des Flughafens Düsseldorf an private Investoren verkauft. Hamburg, Hannover und Frankfurt/Main schlossen sich der Entwicklung der Teilprivatisierung in den Folgejahren an.

Typ 5: Privat

Traditionell waren fast alle Flughäfen in staatliche Hand. Doch in den letzten Jahren lässt sich ein weltweit zunehmender Trend zur Privatisierung erkennen. Privatisierung bedeutet die Übertragung von staatlichen Funktionen und Verantwortungen entweder ganz oder teilweise an den privaten Sektor. Grund für diese Tendent ist die fortschreitende Liberalisierung des Luftverkehrs, vor allem in den USA sowie in Europa. Der daraus entstandene Wettbewerb unter den Flughäfen sowie das anhaltende Verkehrswachstum haben dazu geführ, dass die Flughäfen zunehmend gefordert sind, ihre Infrastruktur zu erweitern. Dazu sind hohe Investitionen erforderlich, die der Staat nicht mehr tragen kann. Aus diesem Grund werden Flughäfen zunehmend durch privates Kaptial finanziert. Mit Hilfe der Privatisierungsmaßnahmen soll die Wettbewerbsfähigkeit der Flughäfen gesteigert werden. Im Gegenzug können durch die Maßnahemen die Kosten gesenkt und die öffentlichen Haushalte entlastet werden. Für private Investoren und Anleger sind die Flughäfen aufgrund von hohen Gewinnrenditen bei geringem Risiko. Auf der anderen Seite bergen Privatisierungen die Gefahr, dass dem auf den Flughäfen liegenden Druck, Gewinne zu erzielen, welche in Form von Dividenden an die Anteilseigner ausgezahlt werden müssen, nicht standgehalten werden kann. Zudem fehlen durch die Auszahlungen finanzielle Mittel für den Ausbau der Infastruktur